Unfall – was tun?
Ein Verkehrsunfall passiert oft völlig unerwartet – und plötzlich stehen viele Fragen im Raum: Was muss ich jetzt tun? Wen informiere ich zuerst? Wer bezahlt den Schaden? Mit dieser Seite möchte ich Ihnen einen klaren Fahrplan an die Hand geben. Sie erfahren Schritt für Schritt, wie Sie nach einem Unfall vorgehen können und ab welchem Zeitpunkt es sinnvoll ist, mich als unabhängigen KFZ-Sachverständigen einzuschalten.
Direkt nach dem Unfall – Sicherheit zuerst
Nach einem Unfall gilt immer: Sicherheit hat Vorrang.
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
- Ziehen Sie – wenn vorhanden – eine Warnweste an.
- Stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf.
- Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind, und wählen Sie im Zweifel den Notruf 112.
Bringen Sie sich und andere Beteiligte aus dem Gefahrenbereich, bevor Sie sich um Fahrzeuge, Dokumente oder Fotos kümmern. Erst wenn die Situation gesichert ist, sollten weitere Schritte folgen.
Daten und Beweise sichern
Damit der Unfallhergang später nachvollziehbar bleibt, ist eine gute Dokumentation sehr wichtig. Nehmen Sie sich, wenn möglich, ein paar Minuten Zeit für:
- Fotos von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln
- Detailaufnahmen aller Fahrzeugschäden
- Fotos von Bremsspuren, Trümmerteilen, Verkehrszeichen und Besonderheiten vor Ort
- Notieren Sie Kennzeichen, Namen, Anschriften und Versicherungsdaten aller Beteiligten
- Halten Sie die Kontaktdaten möglicher Zeugen fest
Je genauer diese Informationen sind, desto leichter lässt sich später rekonstruieren, was passiert ist. Wenn Sie unsicher sind, welche Fotos wichtig sind, können Sie mich auch direkt anrufen – ich sage Ihnen am Telefon, worauf Sie achten sollten.
Polizei und Unfallbericht
Ob die Polizei gerufen werden muss, hängt von der Situation ab. In der Regel sollte die Polizei eingeschaltet werden:
- bei Personenschäden
- wenn erheblicher Sachschaden entstanden ist
- bei ungeklärter oder strittiger Schuldfrage
- wenn der Unfallgegner flüchtet oder sich nicht kooperativ zeigt
Lassen Sie sich die Vorgangsnummer geben und heben Sie alle Unterlagen gut auf. Füllen Sie, wenn vorhanden, gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Europäischen Unfallbericht aus. Achten Sie darauf, dass alle Angaben vollständig sind – und unterschreiben Sie nichts, was wie ein eindeutiges Schuldeingeständnis formuliert ist.
Wer reguliert den Schaden – und wer darf den Gutachter wählen?
Viele Geschädigte wissen nicht, welche Rechte sie nach einem Unfall haben. Ein paar wichtige Punkte:
Sind Sie nicht schuld am Unfall, dann haben Sie das Recht auf:
- einen eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen,
- einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen,
- Nutzungsausfall oder einen Mietwagen beanspruchen.
Die Kosten für Gutachter und Anwalt gehören bei einem unverschuldeten Unfall zum Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter oder die Werkstatt der Versicherung zu akzeptieren.
Genau hier setze ich an: Ich erkläre Ihnen, welche Möglichkeiten Sie in Ihrer konkreten Situation haben, und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche vollständig zu sichern.
Unabhängiges Unfallgutachten beauftragen
Ein unabhängiges Unfallgutachten ist die Grundlage dafür, dass Ihr Schaden korrekt und vollständig reguliert wird. Ich kann Ihr Fahrzeug jederzeit begutachten.
Ich prüfe Ihr Fahrzeug gründlich und halte in meinem Gutachten unter anderem fest:
- Art und Umfang aller sichtbaren und vermuteten Schäden
- die voraussichtlichen Reparaturkosten nach anerkannten Kalkulationssystemen
- den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
- den Restwert im beschädigten Zustand
- eine mögliche merkantile Wertminderung
- Hinweise auf Nutzungsausfall oder Anspruch auf Mietwagen
Dieses Gutachten ist gerichtsfest und wird von Versicherungen, Anwälten und Gerichten als Beweismittel anerkannt. Es sorgt dafür, dass keine wichtigen Positionen unter den Tisch fallen und Sie eine solide Grundlage für die weitere Schadenregulierung bekommen.
ICH BERATE SIE GERNE
Beratung im Schadenfall
Die Phase nach einem Unfall ist für viele die unangenehmste: Schreiben von Versicherungen, Fristen, Fachbegriffe – und oft der Eindruck, allein mit der Situation zu sein. Genau dafür biete ich meine Beratung im Schadenfall an.
In diesem Bereich geht es nicht nur um Technik, sondern vor allem um Orientierung:
Ich gehe mit Ihnen Ihren konkreten Fall Schritt für Schritt durch.
Wir besprechen, welche Unterlagen bereits vorliegen und was noch fehlt.
Ich erkläre Ihnen Begriffe wie „fiktive Abrechnung“, „Gutachterkosten“, „Wertminderung“ oder „Nutzungsausfall“ in verständlicher Sprache.
Sie erfahren, welche Optionen Sie haben: Reparatur in der Wunschwerkstatt, fiktive Abrechnung, Ersatz- oder Mietwagen, Einschaltung eines Anwalts.
Gemeinsam legen wir fest, wie wir weiter vorgehen – vom Gutachten bis zur Kommunikation mit Versicherung und ggf. Anwalt.
- 0157 30 88 42 95
ICH BERATE SIE GERNE
Mein Tipp – melden Sie sich frühzeitig
Je früher Sie sich nach einem Unfall bei mir melden, desto besser kann ich Sie unterstützen. Sie müssen nicht erst warten, bis die Versicherung sich meldet.
- Sie können mich direkt nach dem Unfall kontaktieren.
- Ich sage Ihnen, welche Informationen ich zunächst benötige.
- Wir vereinbaren zeitnah einen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeugs – auf Wunsch auch dort, wo es sich aktuell befindet (z. B. bei Ihnen, in der Werkstatt oder auf einem Hof).
Christoph Schulz/ KFZ-Sachverständiger
Christioph Schulz,
Rather Str. 148,
41844 Wegberg
Telefon: +49 1573-088 429 5
Email: Info@kfzsv-schulz.de