Christoph Schulz / KFZ-Sachverständiger

Häufige Fragen

1. Kostet mich das Gutachten etwas?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, werden die Kosten für mein Gutachten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Das Gutachterhonorar gehört zum Gesamtschaden – so wie Reparaturkosten oder Mietwagen – und wird deshalb normalerweise vollständig erstattet.

Anders kann es aussehen bei eigener Schuld, Teilkaskoschäden oder sehr kleinen Bagatellschäden. In solchen Fällen klären wir vorab gemeinsam, ob ein Gutachten sinnvoll ist und welche Kosten eventuell bei Ihnen bleiben könnten. Rufen Sie mich einfach kurz an, dann gebe ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

Mir ist bewusst, dass es nach einem Unfall schnell gehen muss. In der Regel biete ich Ihnen kurzfristige Termine, oft innerhalb von 24 Stunden, abhängig von Auslastung und Standort des Fahrzeugs. Am schnellsten geht es, wenn Sie mich direkt anrufen und mir kurz schildern, was passiert ist.

Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt stattfinden. Ich versuche die Schadenaufnahme so zu planen, dass Ihr Alltag möglichst wenig gestört wird und die Regulierung mit der Versicherung zügig starten kann.

Bei einem unverschuldeten Unfall ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Geschädigte*r kennen. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, sammeln Sie Beweise (Fotos, Daten, Zeugen) und geben Sie kein vorschnelles Schuldeingeständnis ab. Notieren Sie alle relevanten Informationen und bewahren Sie Ruhe.

Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ihrer Wahl beauftragen. Deren Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden vollständig erfasst und rechtlich korrekt durchgesetzt wird.

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter zu akzeptieren, den die Versicherung vorschlägt. Als Geschädigte*r haben Sie das Recht, einen freien KFZ-Sachverständigen zu wählen, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.

Ich erstelle mein Gutachten unabhängig und neutral und achte darauf, dass alle Positionen berücksichtigt werden – etwa Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall. So haben Sie eine starke Grundlage, um mit der Versicherung auf Augenhöhe zu verhandeln.

Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich in der Regel ab einem Schaden von etwa 750–1.000 Euro. Darunter sprechen viele Versicherer von einem „Bagatellschaden“, bei dem oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Allerdings ist die tatsächliche Höhe für Laien schwer einzuschätzen.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie mich anrufen oder Fotos schicken. Ich gebe Ihnen eine Einschätzung, ob ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein anderer Weg besser passt. Wichtig ist, dass der Schaden fachkundig bewertet wird, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Beim Termin schaue ich mir Ihr Fahrzeug gründlich und systematisch an. Zunächst sprechen wir kurz über den Unfallhergang und Ihre Unterlagen (z. B. Unfallbericht, Daten der Versicherung). Anschließend dokumentiere ich alle Schäden mit Fotos und Messungen und prüfe auch Bereiche, in denen erfahrungsgemäß verdeckte Schäden auftreten können.

Sie können während der Besichtigung dabei bleiben und Fragen stellen. Nach dem Termin werte ich alle Daten aus, erstelle die Kalkulation der Reparaturkosten und formuliere das Gutachten. Sobald es fertig ist, erhalten Sie es in der vereinbarten Form – digital, per Post oder beides.

Ein Kostenvoranschlag kommt in der Regel von der Werkstatt und enthält hauptsächlich eine Schätzung der Reparaturkosten. Er reicht bei kleineren Schäden oft aus, ist aber kein vollständiges Beweismittel und berücksichtigt wichtige Positionen – wie Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Wertminderung – meist nicht.

Ein Gutachten geht deutlich weiter: Ich dokumentiere Art und Umfang aller Schäden, ermittle Reparaturkosten nach anerkannten Systemen, bewerte Wiederbeschaffungswert und Restwert, prüfe eine mögliche Wertminderung und halte Nutzungsausfall-Ansprüche fest. Dieses Dokument ist gerichtsfest und bietet eine viel stärkere Grundlage für die Schadenregulierung.

Nachdem ich Ihr Fahrzeug besichtigt habe, benötige ich für die Auswertung und Erstellung des Gutachtens in der Regel nur wenige Werktage. Oft kann ich Ihnen das Gutachten innerhalb von 48–72 Stunden zur Verfügung stellen, je nach Umfang des Schadens und Auslastung.

Wenn es besonders eilig ist, sprechen Sie mich bitte direkt darauf an. Ich versuche dann, die Bearbeitung entsprechend zu priorisieren, damit Sie schnell Klarheit haben und die Regulierung bei der Versicherung starten kann.

Eine merkantile Wertminderung bedeutet, dass Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur auf dem Markt weniger wert ist, weil es einen dokumentierten Unfallschaden hatte. Viele Käufer zahlen für ein „Unfallfahrzeug“ weniger als für ein unfallfreies Auto – und genau diesen Unterschied bildet die Wertminderung ab.

In meinem Gutachten prüfe ich, ob in Ihrem Fall eine merkantile Wertminderung anzusetzen ist und in welcher Höhe. Diese Position ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Schadenersatzansprüche und sollte nicht übersehen werden.

Ja. Grundsätzlich haben Sie bei einem Haftpflichtschaden das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie können Ihr Fahrzeug in die Werkstatt Ihres Vertrauens bringen – unabhängig davon, mit welchen Betrieben die Versicherung möglicherweise zusammenarbeitet.

Ich empfehle Ihnen auf Wunsch gern Werkstätten, mit denen ich gute Erfahrungen gemacht habe, Sie sind aber an keine Empfehlung gebunden. Wichtig ist, dass Reparatur und Abrechnung auf Basis eines unabhängigen Gutachtens erfolgen, damit Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.

ICH BERATE SIE GERNE

Mein Tipp – melden Sie sich frühzeitig

Je früher Sie sich nach einem Unfall bei mir melden, desto besser kann ich Sie unterstützen. Sie müssen nicht erst warten, bis die Versicherung sich meldet.

  • Sie können mich direkt nach dem Unfall kontaktieren.
  • Ich sage Ihnen, welche Informationen ich zunächst benötige.
  • Wir vereinbaren zeitnah einen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeugs – auf Wunsch auch dort, wo es sich aktuell befindet (z. B. bei Ihnen, in der Werkstatt oder auf einem Hof).

Christoph Schulz/ KFZ-Sachverständiger

Christioph Schulz,
Rather Str. 148,
41844 Wegberg

Telefon: +49 1573-088 429 5
Email: Info@kfzsv-schulz.de

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